Sonderleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Beim Vorliegen von Symptomen einer möglichen Erkrankung erfolgen die Leistungen der Diagnostik, Beratung und Therapie im Rahmen der Versicherungsleistungen der jeweiligen Krankenkasse. Leistungen, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht besteht oder auf Wunsch der Eltern oder Patienten erfolgen, werden im Rahmen einer Privatbehandlung angeboten

Gerne erfüllen wir zusätzliche Wünsche wie z.B.:

  • Diagnostik und Beratung bei Hochbegabung (z. B. zur Planung der Förderung) oder bei Teilleistungsstörungen über den Versichertenrahmen hinaus (individuelle Behandlungspläne)
  • Schulwahlberatung, Schullaufbahnberatung, Berufswahlberatung
  • Atteste und Befundberichte
  • Gutachten, z. B. Gutachten für die Antragstellung von Wiederiengliederungshilfe (§35a des KJHG) und Erziehungshilfe (§§27-35 des KJHG) zur Vorlage bei den Jugendämtern
  • Vorträge zu Fachthemen
  • Triple-P-Elternkurse, ADHS-Elterncoaching, Familienskulpturen
  • Coaching und Supervision von Institutionen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).